Allmend Nutzung – offiziell vs. öffentlich…?!

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Werte Fliegerkollegen, bevor ich zur Auflösung der Überschrift gelange, möchte ich einleitend vorweg ein paar wichtige Informationen aufführen. Diese Infos sind zudem auch sehr wissenswert für die Manntragende Fliegerei. An dieser Stelle danke ich Euch allen schon zum Voraus für‘s aufmerksame durchlesen der nachfolgenden Zeilen. 

Modellfluggelände und Modellflugplätze sind das Herz jedes Modellflugvereins. Diese Sportanlagen erlauben den korrekten und sicheren, geordneten und umweltverträglichen Betrieb des Modellflugsportes. Grundsätzlich und zum Wohle aller darf in der Schweiz der Modellflug ohne nennenswerte Einschränkungen ab jedem Grund und Boden, vorteilhafterweise ab organisierten Modellflugplätzen betrieben werden.

Auch wenn über den Wolken die Freiheit grenzenlos ist, so müssen sich auch Modellflugpiloten an gewisse Regeln halten. Die "Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien - VLK" regelt praxisnah und seit Jahren bestens bewährt im Abschnitt 7 den Modellflug in der Schweiz.

In dieser Verordnung steht zum Beispiel, dass das Modellfliegen in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes verboten ist (Art. 17a). Durch diese Einschränkung ist das Modellfliegen in weiten Teilen von Thun, Allmendingen, Thierachern, Uetendorf, Heimberg und Steffisburg nicht gestattet.

Weiter regelt der VLK Artikel 20d auch die Auflagen betreffend Haftpflichtversicherung rund um den Modellflug.

Wie kommt es nun aber, dass die Modellfluggruppe Thun seit über 75 Jahren ihr Fluggelände ausgerechnet auf der Allmend unmittelbar neben dem Flugplatz Thun hat?! Die Modellfluggruppe Thun hat dazu zwei Ausnahmebewilligungen. Eine vom Flugplatz Thun (Art. 18), betreffend der 5km Sperrzone und eine vom VBS, betreffend dem Grundeigentum. Die Modellfluggruppe hat mit dem VBS einen Mietvertrag und ist somit ermächtigt, das markierte Fluggelände auf der Allmend zu nutzen.

Diese Ausnahmebewilligungen sind der Modellfluggruppe Thun erteilt, nicht einer Privatperson. Zudem sind diese Bewilligungen auch mit entsprechend strengen Auflagen verbunden, die durch ALLE Modellflugpiloten und mit ALLEN Modellflugkategorien strikt einzuhalten sind!

Entsprechende Informationen hierzu sind auch auf der Waffenplatz Thun Benutzungsordnung für Zivilpersonen im Ergänzungsblatt „Modellflug“ aufgeführt, sowie natürlich auch unter www.mgthun.ch.

-> Interessierte Modellflieger sind verpflichtet sich mit der Modellfluggruppe Thun in Verbindung zu setzen.

Von den Waffenplatz Sicherheitsorganen aufgegriffene „wilde Modellflieger“* werden an die Modellfluggruppe Thun verwiesen, mit dem Vermerk betreffend der VLK 5km Sperrzone, sowie mit der Info betreffend dem offiziellen Modellfluggelände auf dem Waffenplatz Thun. 

Nun, hierbei entsteht dann allerdings oft die Fehlinterpretation! Das offizielle Modellfluggelände ist nicht einfach so per se öffentlich -> sprich für alle individuell nach Belieben benutzbar und dies ohne spezielle Regeln, so frei nach dem Motto „…ich zahle auch Steuern, somit kann ich hier machen was ich will…?!“, sondern gestützt mit den entsprechenden Sonderbewilligungen und Auflagen, ist das Modellfluggelände auf der Allmend Thun ganz klar einem organisierten Verein zugeordnet und somit nichts anderes als das offizielle Modellfluggelände!

Hier gelten im Sinne der Sicherheit und Rechtslage ganz klare Regeln, welche durch ALLE Modellflugpiloten und mit ALLEN Modellflugkategorien strikt einzuhalten sind -> dies gilt selbstverständlich auch für Gäste!

Weiter wissen viele „wilde“ Modellflugpiloten nicht, dass für den Modellflug gem. VLK auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sowie der Versicherungsnachweis beim Betrieb auch mitzuführen ist! Übrigens, sämtliche Mitglieder welche über einen organisierten Modellflugverein dem schweizerischen Modellflugverband „SMV“ angeschlossen sind, erhalten automatisch durch die Vereinsmitgliedschaft die entsprechend benötigte Haftpflichtversicherung und oben drauf sogar auch noch eine Rechtschutzversicherung!

Egal was Du fliegst, die Mitgliedschaft bringt‘s!

Interessierte Modellflugpiloten sind bei der Modellfluggruppe Thun stets willkommen. Aufgrund der geltenden Vorschriften sind wir hier aber unbedingt auf die strikte Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Modellflug auf der Allmend Thun angewiesen. Miteinander und Nebeneinander steht hier ganz klar im Zentrum. Der persönliche Individualismus ist hier völlig fehl am Platz, birgt dieser doch auch ein entsprechend hohes Sicherheitsrisiko, sowie gefährdet er mitunter auch den zukünftigen Modellflug auf der Thuner Allmend!

Fazit: Die Sicherheit geht der Individualität ganz klar vor!

René Walther
Präsident der Modellfluggruppe Thun (2008-2013)

* „Wilde Modellflieger“ sind natürlich i.d.R. nicht „wild“ im eigentlichen Sinn, vielmehr ist hiermit gemeint, dass der Modellflug nicht über einen organisierten Verein und auch nicht auf einem Fluggelände mit ordentlicher Zulassung und klar geregeltem Betriebsreglement erfolgt, sondern ganz frei und individuell. Dies ist allerdings auf der Allmend Thun gemäss VLK so nicht möglich.

Begriffserklärung Gast (Auszug aus dem Wikipedia): Ein Gast (Plural: Gäste) ist heute eine Person, die unentgeltlich oder gegen Entgelt beherbergt, bewirtet oder befördert wird. Allgemein hält sich ein Gast immer nur für begrenzte Zeit beim Gastgeber auf.